Spiel- und Platzordnung


1. Das Spielen auf den Plätzen ist nur Mitgliedern der Tennisabteilung des TUSPO 1888 Guxhagen e.V. und solchen   Personen gestattet, deren Anwesenheit durch besondere Vereinbarungen und/oder durch die Wettkampf- bedingungen des Hessischen Tennisverbandes (HTV) gerechtfertigt ist. Für Wettkampfspiele gilt die Spielordnung des Hessischen Tennisverbandes (HTV)

2.Spielberechtigt sind nur die Mitglieder der Tennisabteilung des TUSPO 1888 Guxhagen e.V., die Ihrer durch die Mitgliedschaft begründeten Zahlungsverpflichtung im laufenden Kalenderjahr nachgekommen sind.

3.Die Tennisplätze sind in der Saison täglich von 7:00–22:00 Uhr bespielbar. Die Platzanlage und alle Einrichtungen sind schonend zu behandeln und stets in einem sauberen Zustand zu halten. Das Betreten der Spielfelder mit Straßenschuhen oder verschmutzten Sportschuhen ist nicht erlaubt.

4.Der vom Sportwart ausgehängte Trainingskalender regelt die im Voraus geplanten wöchentlichen Belegungs- zeiten der Tennisplätze im Rahmen des normalen Trainingsbetriebes.

5.Die allgemeinen Platzbelegungsrechte und Nutzungszeiten richten sich nach dem ausgehängten Trainingskalender sowie den vom HTV angesetzten Medenspielterminen. Grundsätzlich gilt auf unserer Platzanlage die Prioritäten- liste Wettspielbetrieb, Trainingsbetrieb, Freizeitsport und Gastspielerbetrieb in der genannten Reihenfolge.

6.Freie Plätze/Zeiten können durch Eintragung der Spielernamen im ausliegenden Spielplan reserviert werden. Bei Doppelspielen genügen zwei Namen der insgesamt vier Spieler. Im Streitfalle berechtigt nur die Eintragung im Spielplan zum Spielen auf der Platzanlage. Die Eintragung/Voranmeldung eines einzelnen Spielers darf immer nur einmalig im Voraus und immer nur für max. eine Stunde erfolgen.

7.Wird das Spiel auf dem vorangemeldeten Platz nicht binnen der ersten 15 Minuten aufgenommen, so verfällt der Anspruch für die komplett gebuchte Stunde. Neue Interessenten/Spieler müssen sich auch für die verbleibende Restzeit namentlich im Spielplan eintragen.

8.Bei voller Anlagenauslastung außerhalb des Wettspiel- und Trainingsbetriebes ist eine maximale Spieldauer von 1:00 Stunde anzustreben, damit möglichst viele Sportler Tennis spielen können. Dabei beträgt die eigentliche Spielzeit max. 50 Minuten. Die verbleibende Zeit ist für die übliche Platzpflege (abkehren, Linien säubern und ggfs. bewässern) zu nutzen.

9.Nichtmitglieder/Gäste dürfen nur am Spielbetrieb teilnehmen, wenn es die Belegung der Plätze gemäß Prioritätenliste unter Punkt-5 zulässt. Nichtmitglieder/Gäste erhalten eine Spielberechtigung durch Kauf einer Gastmarke. Das Angebot basiert auf einem Tarif von 5,00 Euro pro Person und Stunde und muss mindestens einen Tag zuvor wie unten beschrieben beantragt werden.

Ansprechpartner: Jens Hinz/Sebastian Klinghammer/Roland Hentschel. Details unter Mitgliedschaft


10.Der Abteilungsvorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen (z.B. Turniere, Sondertraining etc.) einzelne Plätze oder die gesamte Platzanlage zu reservieren. Gleiches gilt für die Sperrung der Platzanlage wegen nicht kalkulierbarer Risiken für Aktive/Zuschauer bzw. zu erwartende Schäden an der Platzanlage. Den Anordnungen des Platzwartes und des Abteilungsvorstandes ist stets Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Spiel- und Platzordnung behält sich der Abteilungsvorstand entsprechende Maßnahmen vor.

© Vorstand TUSPO-Tennisabteilung(Stand 04/2022)